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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.12.1989 - 4 NB 14.89   

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https://dejure.org/1989,588
BVerwG, 18.12.1989 - 4 NB 14.89 (https://dejure.org/1989,588)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.1989 - 4 NB 14.89 (https://dejure.org/1989,588)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 1989 - 4 NB 14.89 (https://dejure.org/1989,588)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Normenkontrollverfahren - Antragsbefugnis - Verwirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1
    Verwirkung der Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2638 (Ls.)
  • MDR 1990, 593
  • NVwZ 1990, 554
  • BauR 1990, 184
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1989 - 4 NB 14.89
    Es ist höchstrichterlich hinreichend geklärt, daß auch die Ausübung prozessualer Rechte den Geboten von Treu und Glauben unterliegt und daß deshalb die Befugnis zur Anrufung der Gerichte unter bestimmten Voraussetzungen wegen Verwirkung ausgeschlossen sein kann (vgl. BVerfGE 32, 305 ; BVerwGE 44, 294 ; 78, 85 ).

    Insoweit hat das Normenkontrollverfahren auch die Bedeutung eines subjektiven Rechtsschutzverfahrens (vgl. BVerwGE 78, 85 ).

  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1989 - 4 NB 14.89
    Denn § 47 VwGO setzt für eine gerichtliche Prüfung der Gültigkeit von Normen voraus, daß sie durch einen zulässigen Antrag in Gang gesetzt worden ist (vgl. auch Beschluß vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - DVBl. 1989, 1100).
  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1989 - 4 NB 14.89
    Es ist höchstrichterlich hinreichend geklärt, daß auch die Ausübung prozessualer Rechte den Geboten von Treu und Glauben unterliegt und daß deshalb die Befugnis zur Anrufung der Gerichte unter bestimmten Voraussetzungen wegen Verwirkung ausgeschlossen sein kann (vgl. BVerfGE 32, 305 ; BVerwGE 44, 294 ; 78, 85 ).
  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1989 - 4 NB 14.89
    Es ist höchstrichterlich hinreichend geklärt, daß auch die Ausübung prozessualer Rechte den Geboten von Treu und Glauben unterliegt und daß deshalb die Befugnis zur Anrufung der Gerichte unter bestimmten Voraussetzungen wegen Verwirkung ausgeschlossen sein kann (vgl. BVerfGE 32, 305 ; BVerwGE 44, 294 ; 78, 85 ).
  • BVerwG, 25.01.2012 - 9 A 6.10

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; Stichtag;

    Dies gilt auch für prozessuale Rechte, die zum Schutz subjektiver Rechte geschaffen worden sind (Beschluss vom 18. Dezember 1989 - BVerwG 4 NB 14.89 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 44).
  • BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Der Senat hat auch bebereits ausgesprochen, daß in die Prüfung eines Normenkontrollantrages nicht mehr eingetreten werden kann, wenn der Antragsteller dadurch, daß er zur Durchsetzung eines geltend gemachten Rechts das Gericht anruft, sich zu seinem eigenen früheren Verhalten in einen mit Treu und Glauben unvereinbaren Widerspruch setzt (Beschluß vom 18. Dezember 1989 - BVerwG 4 NB 14.89 - Buchholz 310 § 47 Nr. 44).
  • OVG Niedersachsen, 16.06.2022 - 9 KN 15/17

    Abfallgebühr; Antragsbefugnis; Aufwendungen; Ausgleich; Ausser-Kraft-Treten;

    Nach dieser Rechtsprechung darf wegen Verwirkung nicht mehr in die Prüfung eines Normenkontrollantrages eingetreten werden, wenn sich der Antragsteller dadurch, dass er zur Durchsetzung eines geltend gemachten Rechts das Gericht anruft, zu seinem eigenen früheren Verhalten in einen mit Treu und Glauben unvereinbaren Widerspruch setzt (vgl. etwa OVG SH, Urteil vom 19.6.1997 - 1 K 21/95 - juris Rn. 50 f. unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 18.12.1989 - 4 NB 14.89 - BRS 49 Nr. 42).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.03.1988 - 7 B 38.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2734
BVerwG, 11.03.1988 - 7 B 38.88 (https://dejure.org/1988,2734)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.1988 - 7 B 38.88 (https://dejure.org/1988,2734)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 1988 - 7 B 38.88 (https://dejure.org/1988,2734)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fahrerlaubnis - Entziehungsverfahren - Beurteilung der Kraftfahreignung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2638 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 654
  • NZV 1990, 405 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74

    Anlaufhemmung

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1988 - 7 B 38.88
    Der beschließende Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung, von der auch das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht ausgegangen sind, die Auffassung, daß es im Entziehungsverfahren für die Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auf die Sach- und Rechtslage bei Abschluß des Verwaltungsverfahrens, regelmäßig also bei Erlaß des Widerspruchsbescheides, ankommt und daß späteres Wohlverhalten nur im Zusammenhang mit einem Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis berücksichtigt werden kann (vgl. z.B. BVerwGE 51, 359 ).
  • VG Bremen, 11.12.1991 - 5 A 462/90

    Allein wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad bei einer BAK von 2,22%

    Die besonderen Umstände ermöglichen es, im Falle des Kl. ausnahmsweise auch sein straßenverkehrsrechtlich relevantes Verhalten nach Erlaß des Widerspruchsbescheides in die Gesamtbeurteilung seiner Kraftfahreignung einzubeziehen, weil sich die bestehenden Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsbehördlichen Entscheidung dadurch noch erhärten (BVerwG, NVwZ 1990, 654 = NZV 1990, 405 L).
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